Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Zahlung
Die Rechnung ist sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar.
II. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen beiden Parteien kommt zustande durch
– einen telefonisch erteilten, mündlichen Auftrag (Kleinreparatur)
– einen schriftlich erteilten Auftrag per E-Mail
– einen schriftlich, von beiden Parteien unterzeichneten Auftrag.
III. Lieferbarkeit Materialien / Fehlerhafte Lieferung
Für die pünktliche Lieferung der von uns (ADK Gebäude- & Kältetechnik GmbH & Co. KG) bestellten Ware übernehmen wir keine Gewährleistung. Die Ca.-Lieferzeit der bestellten Ware wird von uns in unseren Angeboten angegeben. Für fehlerhafte Lieferung oder beschädigte Ware übernehmen wir keine Gewährleistung.
IV. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung unserer Leistungen erstreckt sich bei Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten über 1 Jahr.
Für Lieferungen mit geringem Montageanteil über 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme unserer Leistungen. Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss uns der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 12 Werktage nach Erkennbarkeit, schriftlich anzeigen. Ansonsten sind wir von der Gewährleistung befreit. Von der Gewährleistung sind Schäden ausgeschlossen, die durch falsche Bedienung, gewaltsame Zerstörung oder durch unvermeidbare chemische oder elektronische Einflüsse sowie durch normale Abnutzung (z.B. von Dichtungen) entstanden sind. Die Beweislast trifft insoweit den Auftraggeber. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne unsere Einwilligung an unseren Leistungen Reparaturen oder andere Eingriffe vornehmen lässt. Bei Inanspruchnahme unseres Kundendienstes wegen Mängeln, die von uns nicht behoben werden können und bei Zurückziehung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unsere bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Sind Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten und dergleichen vorgesehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns vor Beginn dieser Arbeiten auf etwaige mit den Arbeiten verbundene Gefahren (Feuergefährlichkeit in Räumen, Lagerung wertvoller Güter in angrenzenden Räumen, feuergefährdete Bau- und sonstige Materialien, Gefahr für Leib und Leben von Personen etc.) hinzuweisen.
V. Mängelrüge
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware umgehend nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden, soweit es sich um offene bzw. bei gebotener Untersuchung feststellbare Mängel handelt, nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Bei offenen Mängeln ist jede Reklamation nach der Ingebrauchnahme oder sonstiger Be- oder Verarbeitung ausgeschlossen. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen und sind an unsere Geschäftsleitung zu richten. Handelsübliche oder technische unvermeidbare Abweichungen des Gewichts, der Qualität, Farbe, Breite, der Ausführung und des Designs berechtigen nicht zu einer Reklamation. Erfüllt die Ware handelsübliche bzw. dem Preis entsprechende Qualitätsanforderungen, insbesondere soweit es sich um preisgünstige Importware mit den üblichen Unzulänglichkeiten handelt, können Mängelansprüche nicht geltend gemacht werden. Größen- und Gewichtsangaben sind Circa-Maße. Beanstandungen die auf fehlerhafte Behandlung basieren, können wir leider nicht anerkennen. Im Falle einer berechtigten Beanstandung hat der Käufer zunächst das Recht, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht hinsichtlich des gesamten Kaufpreises oder Lieferungen, sondern lediglich in Höhe des Wertes der fehlerhaften Ware. Schadensersatzansprüche sind hier ausgeschlossen. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird in keinem Fall übernommen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich Anzeige machen.
VII. Mündliche Nebenabreden
Mündliche, nicht schriftlich bestätigte Erklärungen sind ungültig. Alle mündlichen Angaben über Eignung und Verwendungsmöglichkeiten unserer Ware stellen nur Erfahrungswerte dar. Sie gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur dann geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall diese Eigenschaft ausdrücklich, schriftlich und kompetent zugesichert wurde. Anpreisungen unserer Verkäufer gelten insoweit erst nach Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
VIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden diesen Vertragsmantel durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen und dem Gesamtinhalt des Vertrages Rechnung trägt.
IX. Entgegenstehende Bedingungen
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung eines Geschäftsführers.
X. Datenschutz
Die ADK Gebäude- & Kältetechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten werden ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Kunden verwendet.
XI. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Bad Salzuflen.
XII. Gerichtsstand
Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Lemgo vereinbart.